ZAST Immobilien Wohnen Schweiz und Geschäft Schweiz
Der Stiftungsrat hat im November 2022 beschlossen, die Rückgabemodalitäten der Anlagegruppen Immobilien Wohnen Schweiz und Immobilien Geschäft Schweiz zum 1. Februar 2023 anzupassen. Neu werden Rücknahmen mit einer Vorankündigungsfrist von drei Monaten an jedem Monatsende entgegengenommen. Mit der Änderung wird die gängige Marktpraxis direkter Immobilienanlagestiftungen eingeführt.
Den angepassten Prospekt finden Sie nachfolgend.