Zwei Bauarbeiter mit Schutzhelmen und Warnwesten betrachten ein Tablet auf einer Baustelle.

Betongold unter Bewährungsdruck

Knappes Angebot, steigende Anforderungen: Was Pensionskassen bei Immobilienanlagen beachten sollten.

Betongold unter Bewährungsdruck

Schweizer Immobilien sind für Pensionskassen attraktiv. Knappheit, laufende Erträge und die langfristige Ausrichtung sprechen weiterhin für die Anlageklasse. Gleichzeitig machen Regulierung, Sanierungsbedarf und steigende Projektkosten aus dem vermeintlich einfachen «Betongold» eine anspruchsvolle Investition.

Betongold unter Bewährungsdruck

Schweizer Immobilien sind für Pensionskassen attraktiv. Knappheit, laufende Erträge und die langfristige Ausrichtung sprechen weiterhin für die Anlageklasse. Gleichzeitig machen Regulierung, Sanierungsbedarf und steigende Projektkosten aus dem vermeintlich einfachen «Betongold» eine anspruchsvolle Investition. 

Wohnraum bleibt knapp

Kürzlich publizierte Leerwohnungsziffern bestätigen, dass Immobilien ein knappes Gut sind. In allen Regionen ausserhalb Zürichs liegen sie weiterhin unter einem Prozent Im Kanton Zürich ist die Ziffer zwar leicht von 0,48 auf 0,52 Prozent gestiegen.; in der Stadt Zürich betrug sie lediglich 0,11 Prozent. Zürich ist damit ein besonders deutliches Beispiel für eine schweizweit relevante Entwicklung: Die Wohnungssuche ist vielerorts so schwierig wie seit Jahren nicht mehr. Die Bautätigkeit vermag mit der Nachfrage nicht Schritt zu halten. Für institutionelle Investoren bedeutet dies grundsätzlich stabile Vermietungsperspektiven und laufende Erträge. 

Regulierung wird zum Renditefaktor

Dennoch sind Wohnimmobilien keineswegs risikolos. Komplexe Bauvorschriften, Einsprachen, höhere energetische Anforderungen und politische Eingriffe können Projekte verzögern und verteuern. Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht nur, welche Rendite ein Objekt verspricht, sondern auch, wie realistisch diese unter den geltenden Rahmenbedingungen erreichbar ist. Auch das Mietrecht steht im Fokus. Der Bundesrat hat eine Anpassung der Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Sie soll die Berechnung der zulässigen Nettorendite sowie die Behandlung wertvermehrender Investitionen präzisieren. Ein definitiver Entscheid liegt noch nicht vor. 

Für Eigentümer und Pensionskassen ist daher noch offen, wie sich die Regeln auf Sanierungen, Mietzinsanpassungen und die Wirtschaftlichkeit von Neubauten auswirken werden. Es entsteht ein Zielkonflikt: Die Gesellschaft erwartet einerseits mehr bezahlbaren und energieeffizienten Wohnraum. Andererseits stelle sie an die Vorsorgeeinrichtungen den Anspruch, stabile, risikoangemessene Erträge zu erwirtschaften. Wohnimmobilien sind dadurch politisch besonders exponiert. Gefragt sind daher Szenarioanalysen zu höheren Zinsen, sinkenden Mieten, steigenden Sanierungskosten und längeren Bewilligungsverfahren. 

Projektumsetzung: Teamwork und Innovation

Die Beimischung von Geschäftsliegenschaften ist eine Möglichkeit, diese politische Abhängigkeit zu reduzieren. Selbstverständlich sind auch Geschäftsliegenschaften keine risikolosen Alternativen. Die Attraktivität von Büroflächen ist insbesondere davon abhängig, wie sich hybride Arbeitsmodelle weiterentwickeln. Klar ist: Erstklassige Objekte an zentralen Lagen mit guter Erreichbarkeit und flexiblen Grundrissen bleiben gefragt. Veraltete Gebäude an peripheren Standorten tragen dagegen ein erhöhtes Leerstands- und Umnutzungsrisiko. Für Pensionskassen sollen bei Investitionsentscheidungen daher nicht nur die Kategorien «Wohnen» oder «Geschäft» ausschlaggebend sein, sondern auch Lage, Gebäudequalität, Mieterbonität, Vertragslaufzeiten, Drittverwendungsfähigkeit und Sanierungsbedarf.

Das gesamte Risiko erfassen

Wichtig ist auch zu wissen, dass die Quote an selbst gehaltenen Immobilien oft nicht das ganze Exposure gegenüber den Risiken der Anlageklasse zeigt. Oft sind Pensionskassen auch über Immobilienfonds, Anlagestiftungen, Immobilienaktien und Hypotheken indirekt den entsprechenden Risiken ausgesetzt. Das gesamte Immobilienrisiko kann dadurch deutlich über der strategischen Immobilienquote liegen – bei vielen Vorsorgeeinrichtungen liegt diese über einem Drittel. Entscheidend ist aber nicht der grösstmögliche Anteil, sondern die Qualität, Diversifikation und politische Exposition der einzelnen Engagements. 

Dieser Beitrag basiert auf der Kolumne «Anlage Aktuell» von Peter Bezak, erschienen in «AWP Soziale Sicherheit», Ausgabe 12/2026 vom 02.09.2026.

Alle Angaben in diesem Beitrag sind mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt worden. Die Zurich Invest AG und die Zürich Anlagestiftung übernehmen keine Verantwortung hinsichtlich deren Richtigkeit und Vollständigkeit und lehnen jede Haftung für Verluste ab, die sich aus der Verwendung dieser Angaben ergeben. Die in diesem Beitrag geäusserten Meinungen sind diejenigen der Zurich Invest AG und der Zürich Anlagestiftung zum Zeitpunkt der Erstellung und können sich jederzeit und ohne Mitteilung ändern. Dieser Beitrag dient reinen Informationszwecken und ist ausschliesslich für die Empfängerin resp. den Empfänger bestimmt. Dieser Beitrag stellt weder eine Aufforderung noch eine Einladung zur Offertenstellung, zum Vertragsabschluss oder zum Kauf oder Verkauf von Anlageinstrumenten dar und ersetzt weder eine ausführliche Beratung noch eine steuerrechtliche Überprüfung. Eine Kaufentscheidung ist aufgrund der Statuten, des Reglements und der Anlagerichtlinien sowie des jeweils aktuellen Jahresberichts der Zürich Anlagestiftung zu treffen. Dieser Beitrag darf ohne schriftliche Genehmigung der Zürich Anlagestiftung oder der Zurich Invest AG weder vollständig noch auszugsweise vervielfältigt werden. Es richtet sich ausdrücklich nicht an Personen, deren Nationalität oder Wohnsitz den Zugang zu solchen Informationen aufgrund der geltenden Gesetzgebung verbietet. Mit jeder Anlage sind Risiken, insbesondere diejenigen von Wert- und Ertragsschwankungen, verbunden. Bei Fremdwährungen besteht zusätzlich das Risiko, dass die Fremdwährung gegenüber der Referenzwährung des Anlegers an Wert verliert. Die historische Performance stellt keinen Indikator für die laufende oder zukünftige Performance dar. Die Performancedaten lassen die bei der Ausgabe und Rücknahme der Anteile allenfalls erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt. Herausgeberin und Verwalterin der Anlagegruppen ist die Zürich Anlagestiftung, Hagenholzstrasse 60, 8050 Zürich. Depotbank ist die State Street Bank International GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich. Geschäftsführerin der Zürich Anlagestiftung ist die Zurich Invest AG, Hagenholzstrasse 60, 8050 Zürich. Statuten, Reglement und Anlagerichtlinien sowie der aktuelle Jahresbericht bzw. die Factsheets können bei der Zürich Anlagestiftung kostenlos bezogen werden. Ebenso sind sie unter www.zurich-anlagestiftung.ch einsehbar. Als Anleger der Zürich Anlagestiftung sind nur die in der Schweiz domizilierten, steuerbefreiten Vorsorgeeinrichtungen zugelassen.

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