Unser Ausschlussansatz

Zaun

Unser dreistufiger Ausschlussansatz für nachhaltiges Anlegen

Wir identifizieren Emittenten und Unternehmen, welche unsere Anforderungen nicht erfüllen und schaffen Transparenz bei der Einhaltung von ESG-Kriterien auf unseren Anlagen. 

1. Basisstufe

Ausschlussansatz Stufe 1

Die Basisstufe berücksichtigt die Empfehlungen:

  • des Schweizer Vereins für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (bei Aktien, Obligationen, Alternativen Anlagen und Infrastruktur) und die 
  • United Nations Global Compact Prinzipien für geächtete Waffen (bei Aktien, Alternativen Anlagen und Infrastruktur).
Kriterien der Basisstufe
Ausschlusskriterien

Die Ausschlusskriterien der Basisstufe werden bei folgenden aktiv und passiv verwalteten Anlageklassen angewandt:

• Aktien
• Obligationen
• Alternative Anlagen
• Infrastruktur

2. Ausschlüsse mit Fokus auf Klima

Ausschlussansatz Stufe 2

Die zweite Stufe beabsichtigt den Ausschluss von Emittenten und Unternehmen, die Schwellenwerte im Bereich Kohle, Ölsand oder Ölschiefer überschreiten. Diese Schwellenwerte sind wichtig, um die im Pariser Abkommen definierten Ziele zur Reduktion der Erderwärmung zu erreichen.

3. Ausschlüsse mit Fokus auf Ethik

Ausschlussansatz Stufe 2

Die dritte Stufe beabsichtigt den Ausschluss von Emittenten und Unternehmen mit Geschäftstätigkeiten, die als unethisch angesehen werden. Darunter fällt beispielsweise die Produktion von Pelz, Alkohol oder Tabak.

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Nachhaltigkeit in Zahlen – 2021

Onlinebericht zu unserer Strategie, den Zielen und Ergebnissen, die wir bis jetzt gemeinsam erreicht haben.